RA Rüdiger Weiß / Kanzlei WallnerWeiß, Düsseldorf/Hamburg

 

Informationspflicht versus Unabhängigkeit – die Praxis der Stimmrechtsvollmacht in Kapitalanlegerverfahren

Der Berichts- und Prüftermin stellt für die Gläubiger in der Regel die erste Möglichkeit dar, ihre Rechte wahrzunehmen. Sofern eine persönliche Terminswahrnehmung nicht gewollt oder nicht möglich ist, kann der Gläubiger eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, wovon insbesondere in Kapitalanlegerverfahren rege Gebrauch gemacht wird. Erklärt sich ein Rechtsanwalt gegenüber dem Insolvenzverwalter bereit, eine Vielzahl von Gläubigern zu vertreten, stellt sich die Frage, wie der Insolvenzverwalter mit diesem Angebot umzugehen hat und ob die Weiterleitung dieser Information an die Gläubiger die Unabhängigkeit des Verwalters berühren kann.

 

Zur Person:

Rüdiger Weiß ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit 2002 als Rechtsanwalt, Unternehmens- und Restrukturierungsberater sowie als Insolvenzverwalter in über 1.000 Verfahren tätig. Er ist Gründungsgesellschafter der auf Unternehmenssanierung spezialisierten und mit 20 Standorten bundesweit tätigen Unternehmensgruppe WallnerWeiß. Als Sachwalter begleitet er den eigenverwaltenden Schuldner in allen sanierungs- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Als Insolvenzverwalter steht RA Weiß für einen nachhaltigen und ganzheitlichen Sanierungsansatz und hat hierfür gemeinsam mit Dr. Jürgen Wallner ein Konzept zur inklusiven stufenlosen Sanierung (KISS) entwickelt, welches er im universitären Bereich sowie als Privatdozent unterrichtet. Darüber hinaus unterstützt RA Weiß Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierung als Eigenverwalter und Unternehmensberater. RA Weiß ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Der Sanierungsberater.

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